IV - Diplomatische Vertretungen

Die seit dem Mittelalter gepflegte Übung, einzelne bedeutende Persönlichkeiten jeweils von Fall zu Fall zu Verhandlungen an den bayerischen bzw. französischen Hof zu entsenden, wurde im Verlauf der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts allmählich aufgegeben und durch die Bereitstellung von diplomatischem Fachpersonal ersetzt, das seit den 1670er Jahren dauerhaft an dem Hof, an den es abgeordnet wurde, zu residieren hatte.

Mit den Instruktionen ihrer Herrschaft und Beglaubigungsschreiben ausgestattet, die sie dem Souverän bei ihrer ersten Audienz übergaben, nahmen die Diplomaten am Hofleben in den vom Protokoll erlaubten Grenzen teil, das allmählich kodifiziert wurde. In ihrer meist täglichen, zum Teil chiffrierten Korrespondenz (siehe Objekt Nr. 57) berichteten sie über ihre Gespräche und die wichtigsten Ereignisse, von denen sie Kenntnis erlangt hatten. Ihre Repräsentationsaufgaben beschränkten sich nicht auf den Umkreis des Hofes und auf den politischen Bereich. Zusätzlich zu den Funktionen, die ihnen in Bezug auf ihre Landsleute übertragen wurden, spielten sie im Laufe der Zeit eine immer größere Rolle im Hinblick auf die Presse und die öffentliche Meinung.

Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern, anläßlich von Konflikten zeitweilig unterbrochen, wurden nach der Gründung des Deutschen Reiches (1871) beibehalten. Doch der 1. Weltkrieg und der Fall der Wittelsbacher läuteten die Auflösung der Gesandtschaften ein: Frankreich ernannte einen Bevollmächtigten in München (1920) (siehe Objekt Nr. 63), aber Bayern war in Frankreich nicht mehr vertreten. 1934, nach Hitlers Machtergreifung, hörte die französische Gesandtschaft in der bayerischen Landeshauptstadt auf zu bestehen. Vertreter des Quai d’Orsay wurde der französische Generalkonsul.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

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