Der französische Außenminister Alexandre Millerand kündigt der bayerischen Regierung die Entsendung eines Gesandten an.
Paris, 28. Juni 1920
Paris, MAE
Mit großer Aufmersamkeit verfolgte die französische Regierung erste Anzeichen bayerischer partikularer Bestrebungen und beschloß schon ab März 1920, die französische Gesandtschaft in München wieder zu eröffnen, obwohl die Weimarer Verfassung ausschließlich der Regierung in Berlin die Beziehungen Deutschlands mit dem Ausland zusprach. Aus französischer Sicht – hieß es – komme es zu dieser Wiedereröffnung aufgrund der uralten Bande zwischen Frankreich und Bayern. Dahinter stehe keineswegs die Absicht, separatistische Bestrebungen zu fördern oder zu unterstützen. Frankreich wolle vielmehr die Rückkehr zu einer preußischen Vormachtstellung in Deutschland verhindern.