VIII - Landesverwaltung und Landeserschließung

137. EIN NEUES ZIVILRECHT

»Napoleon’s Gesetzbuch«, offizielle Ausgabe für das Großherzogtum Würzburg

Würzburg, 1813
München, Bayerische Staatsbibliothek

Napoleon wünschte, den von ihm geschaffenen »Code civil« auch in den Rheinbundstaaten eingeführt zu sehen. Während Baden dies rasch vollzog, arbeitete Bayern auf eine modifizierte Kodifikation hin. Am weitesten gediehen im Bereich des heutigen Bayern die Arbeiten im Großherzogtum Würzburg (heute Unterfranken). Der deutsche Gesetzestext lag vor, es fehlte nur noch das Einführungsdekret, das wegen Napoleons Sturz jedoch unterblieb. Im linksrheinischen Regierungsbezirk Pfalz galt dagegen auch in bayerischer Zeit der während der französischen Besetzung eingeführte Code civil bis zum Jahre 1900 weiter.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

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