VIII - Landesverwaltung und Landeserschließung

138. DIE VERFASSUNG DES KÖNIGREICHS BAYERN

 

München, 18. Mai 1818
München, BayHStA


Bereits 1808 hatte sich Bayern als Mitglied des Rheinbundes eine erste Verfassung (Konstitution) gegeben, die jedoch noch manches ungeregelt gelassen hatte. Als zweites größeres Mitglied des Deutschen Bundes vollzog es nun den endgültigen Schritt zur konstitutionellen Monarchie, indem es 1818 eine Verfassung erhielt, die wie die Verfassungen anderer süddeutscher Staaten starke Einflüsse der Charte Ludwigs XVIII. von Frankreich aus dem Jahre 1814 aufwies. In zehn Titeln, zehn Edikten und zwei Anhängen faßte sie die staatsrechtliche Entwicklung der beiden vergangenen Jahrzehnte zusammen.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

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