Verordnung über die öffentliche Sicherheit – Ordonnance concernant la Sûreté publique
12. Oktober 1914
München, BayHStA
Zu Kriegsbeginn kam es zu zahlreichen Gewalttätigkeiten durch deutsche Soldaten, die bis zum Niederbrennen von Ortschaften reichten. Sie wurden begünstigt durch eine schnell einsetzende Verrohung von Soldaten, vor allem aber durch ihre Unerfahrenheit, durch Mißverständnisse und die manchmal gerechtfertigte Angst vor Sabotage, Spionage und Angriffen aus der Zivilbevölkerung (»Franctireurs«). Die Besatzungsverwaltung, darunter der bayerische General von Hellingrath in Cambrai, versuchte mit harten Vorschriften, die Bevölkerung und die Armee zu disziplinieren.