VI - Napoleon

81. KURBAYERISCHE DIPLOMATIE AUF ANNÄHERUNGSKURS

 

Vertrag über territoriale Entschädigung Bayerns vom 24. August 1801: Vollmacht des Kurfürsten Max IV. Joseph für Freiherrn Anton von Cetto

Amberg, 2. November 1800, Paris, MAE

Unmittelbar nach Regierungsantritt bricht Max Joseph I. mit der Politik seines Onkels und Vorgängers und entscheidet sich bewußt für eine solide Verbindung mit Frankreich, zum einen aus Frankophilie und eingedenk der Jahre, die er in Paris oder Straßburg verbracht hatte (»Ich wurde in Frankreich erzogen und bitte Sie, mich als Franzosen zu betrachten«, erklärt er Alquier, dem französischen Gesandten in München), zum anderen aber auch aus wohlverstandener Einsicht in seine eigenen politischen Interessen (Notwendigkeit eines Bündnisses, um der österreichischen Vormachtstellung zu entkommen). Er wählt den Geheimen Rat, Freiherrn Anton von Cetto, zum Architekten dieses Annäherungswerks. Ausgestellt wird die Vollmacht, die der Kurfürst diesem für alle Verhandlungen erteilt, die der Wiederherstellung des Friedens mit Frankreich dienen können. Die Urkunde, in der traditionellen Form der »herrscherlichen Bevollmächtigung« abgefaßt, ist von Freiherrn von Montgelas, dem Außenminister, gegengezeichnet.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

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