Heiratsvertrag zwischen Katharina, der Tochter König Karls V. von Frankreich, und Pfalzgraf Ruprecht, dem Urgoßneffen Kurfürst
Frankfurt, Johanniterhaus, 20. Februar 1380 (umgerechnet in Neuen Stil), Paris, CHAN
Karl V., König von Frankreich, knüpfte enge Bande mit seinem Onkel, Kaiser Karl IV. Er erweiterte sein Beziehungsgeflecht im Reich durch die Stiftung von Ehen. Seine 1370 geborene Tochter Maria wird mit dem Sohn Herzog Albrechts von Bayern-Straubing, Graf von Hennegau, verlobt, stirbt allerdings bereits im Jahre 1377. Katharina, eine weitere Tochter, wird kurz nach ihrer Geburt im Februar 1378 Pfalzgraf Ruprecht, dem Urgroßneffen und voraussichtlichen Erben Kurfürst Ruprechts I. (des Alten, †1390), versprochen. Die Verhandlungen werden vom Bischof von Paris und vom Statthalter der Dauphiné mit Kurfürst Ruprecht I., dessen Neffen Ruprecht dem Jungen und Burggraf Friedrich von Nürnberg geführt. Das war der Auftakt zur Vermählung von Karl VI. mit Elisabeth (Isabeau), die ihrerseits aus dem herzoglichen Zweig der Wittelsbacher stammte.