IX - Wirtschaftsbeziehungen

151. IN LYON PRIVILEGIERTE NÜRNBERGER WARENZEICHEN

 

»Marques des Marchants de la Ville de Noremberg«

1621
Nürnberg, Staatsarchiv


Die Zeichen von Kaufleuten aus den freien Reichsstädten Nürnberg, Augsburg, Memmingen und Straßburg gehörten zum notariell bestätigten Eintrag von Handelsprivilegien in die Register der Stadtkonsuln von Lyon. Sie dienten vor allem der Befreiung von Einfuhrzöllen (entrés) auf der Zollstation in Lyon. Nürnberger Kaufleute erwarben seit dem 13. Jahrhundert Zollprivilegien für viele Städte und Herrschaftsgebiete auf den belebten Handelswegen entlang von Rhein, Rhône, Maas und Donau. Die vom französischen König beurkundeten oder bei den »parlements« in Paris, Dijon oder Aix eingetragenen Rechte waren bei Marktbesuchen und beim Warenverkehr nicht immer leicht durchzusetzen.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

Objekte 150-159 zum Thema IX